Aufnahme neuer Vereine

Wie wird unser Club Mitglied ?

 

  1. Reichen Sie Ihre Statuten, die Clubadresse, das Vorstandsverzeichnis und Ihre Mitgliederliste, jeweils in doppelter Ausführung mit dem ausgefüllten Aufnahmegesuch beim zuständigen Regionalverband (RV) ein.
  2. Der RV prüft die eingereichten Unterlagen. Er nimmt Stellung zum Aufnahmegesuch und teilt diese dem Club mit. (z.B. durch Aufnahme in den RV)
  3. Der RV leitet das Aufnahmegesuch (inkl. einem Exemplar der Statuten, des Vorstandsverzeichnisses und der Mitgliederliste) und seinen Entscheid an Swiss Badminton (SB) weiter. 
  4. Die Aufnahme des Vereins wird durch den ZV beschlossen

 

Hinweis, der die Aufnahme erleichtert : 

 

  • Reichen Sie das Aufnahmegesuch frühzeitig ein. Das Gesuch sollte bis spätestens Ende März dem Zentralvorstand von Swiss Badminton vorgelegt werden. Sprechen Sie sich mit dem jeweiligen RV ab.
  • Informieren Sie die Geschäftsstelle von Swiss Badminton mit einer kurzen Notiz, wenn Sie das Gesuch beim RV einreichen. 

 

Aufnahmebedingungen

  1. Mitglied kann jeder den Badminton-Sport amateurmässig betreibende Vereine werden der im Besitze der Rechtpersönlichkeit gemäss ZGB Art. 60 ff. ist. Der Verein muss gegründet sein, eigene Statuten besitzen und der Vorstand muss bestimmt sein. 
  2. Der Verein muss mindestens zehn Mitglieder zählen, diese müssen Swiss Badminton namentlich gemeldet werden (Mitgliederverzeichnis)
  3. Der Verein verpflichtet sich die Statuten, die Beschlüsse der Delegierten-Versammlungen und des Zentralvorstandes von Swiss Badminton zu befolgen und an der Erreichung seiner Ziele aktiv mitzuarbeiten. Der Wille sollte aus den Statuten des neu aufzunehmenden Clubs hervorgehen. 
  4. Der Verein muss bei einem Regionalverband (RV) sein.

 

 

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