Information

Bundesrat nimmt revidierte Sportförderungsverordnung an

Der Bundesrat hat gestern der revidierten Sportförderungsverordnung zugestimmt. Damit wird der Schutz, insbesondere von jungen Athlet:innen,  vor Gewalt, Diskriminierung und psychischen Persönlichkeitsverletzungen gestärkt. 

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die unabhängige nationale Meldestelle und Disziplinarstelle Swiss Sport Integrity rechtlich zu verankern. Die Änderungen treten am 1. März 2023 in Kraft. Zudem wird für Swiss Olympic und alle nationalen Verbände per 2025 eine 40% Geschlechterquote für Präsidien und Vorstände eingeführt. 

Swiss Badminton hatte sich während der Vernehmlassungsphase dafür eingesetzt, dass, zur Stärkung des Ehrenamts, Sportvereine von dieser Regelung auszuschliessen seien.  Swiss Badminton hat das Ziel einer 40%-Quote bereits im letzten Jahr in seiner Strategie verankert und ist zuversichtlich, künftig noch mehr Frauen für die Arbeit im Zentralvorstand des Dachverbandes vom Badmintonsport zu begeistern. Ebenfalls erfreut ist Swiss Badminton darüber, dass die zuerst geforderte Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren nun eine Empfehlung des Bundesrats ist, die definitive Regelung wird aber Swiss Olympic überlassen. 

« Zurück