Vereinigungen
Bildung einer Badmintonvereinigung
Gemäss Artikel 22, 4 des Interclubreglements sind neue Badmintonvereinigungen oder Anpassungen in einer bestehenden Vereinigung (dazukommende oder wegfallende gemeinsame Mannschaften, Eintritt/Austritt von Vereinen) bis zum 15. Februar der laufenden Saison der Geschäftsstelle von Swiss Badminton zu melden.
Dies geschieht anhand einer schriftlichen Begründung (neuer Antrag oder Anpassung des ursprünglichen Vereinigungsantrags) unter Einreichung folgender Unterlagen:
- Antragsformular
- Zusammenarbeitsvertrag
- Beschreibung und Ziel der Zusammenarbeit
Vereinigungen Saison 2024/2025
Download (Version Juni 2024)